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DatenSchutzBeauftragter (DSB) für Schulen der Stadt Bottrop:

Datenschutz an Schulen der Stadt Bottrop


Datenschutzbeauftragter für alle öffentlichen Schulen der Stadt Bottrop:  Volker Heek

Als behördlich bestellter Datenschutzbeauftragter für alle öffentlichen Schulen der Stadt Bottrop ist es meine Aufgabe, ungeachtet der eigenen Datenschutzverantwortung der jeweiligen Schulen, die Schulleitungen bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen. Mein Auftrag als Datenschutzbeauftragter an Schulen ergibt sich aus dem Datenschutzgesetz NRW:

Formale Aufgaben

Vorabkontrolle und Verfahrensverzeichnisse

Die Schulleitung gibt dem behördlichen Datenschutzbeauftragten Einsicht in das betreffende Verfahrensverzeichnis der eigenen Schule zur Begutachtung und zur
Durchführung der Vorabkontrolle.
Vor der Entscheidung über den Einsatz oder die Änderung von Verfahren zur automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen sind im Rahmen einer Vorabkontrolle an der Schule die möglichen Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung zu prüfen. Die Vorabkontrolle wird im Verfahrensverzeichnis dokumentiert.

Sonstige Aufgaben

Beratung und Unterstützung

Unterstützung der Schulleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes an der Schule und Beratung von allen an der Schule mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassten Personen (Schulleitung, Lehrkräfte, Sekretärinnen) in Datenschutzfragen, insbesondere bei der Gestaltung und Auswahl von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Beteiligung und Überwachung

Beteiligung bei der Erarbeitung von Regelungen und Maßnahmen zur Datenverarbeitung und Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften besonders bei der Einführung und Änderung von Datenverarbeitungsverfahren.

Mitwirkung

Mitwirkung bei der Erarbeitung schulinterner Regelungen zur Einhaltung des Datenschutzes (Sicherheitskonzept).

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des Schulträgers.

Kontrolle

Kontrolle der Fristen (z.B.: für die Löschung von Daten (Lehrkräfte, Schüler, Eltern), Aussonderung und Vernichtung von Akten mit Schüler- und Lehrerdaten.

Beratung

Beratung von Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schülern in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in der Schule.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zum Datenschutz an Schulen in Bottrop ist das Datenschutzgesetz NRW.

Information

Lehrkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen der Stadt Bottrop können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an mich wenden.

Information:

Brief 06.02.2018 (.pdf) (KB)

Brief 26.01.2016 (.pdf) (KB)

Brief 01.03.2015 (.pdf) (245 KB)

Brief 17.09.2014 (.pdf) (246KB)